Stadtidee
Ideen für Zürich
Teilnahmebedingungen
Im Rahmen der «Stadtidee» sind Zürcherinnen und Zürcher eingeladen, ihre Vorschläge zur Gestaltung, Nutzung oder Veränderung ihres Quartiers einzugeben. Mit dem Projekt wird die stadtweite Umsetzung eines partizipativen Budgets getestet. Es werden Ideen mit Bezug zu den Themen Klima und Umwelt sowie Kinder und Jugendliche gesucht. Grundlage für das Vorhaben sind der GRB 2020 Nr. 464, sowie der Strategieschwerpunkt «Smarte Partizipation erproben».
I. Teilnahmeberechtigung
- Einzelpersonen mit Wohnsitz in der Schweiz. Minderjährige Personen benötigen eine erwachsene Vertretung (spätestens zum Zeitpunkt der Auszahlung).
- Gruppen: Gruppen natürlicher Personen. Diese Gruppen müssen von einer Projektinitiantin oder einem Projektinitianten mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden.
- Juristische Personen: Juristische Personen (z.B. Vereine) mit Sitz in der Schweiz sowie Gruppen von juristischen Personen mit Sitz in der Schweiz.
II. Anforderungen an die Eingabe bzw. die Idee
- Die Idee hat einen Bezug zu mindestens einem der beiden Themenschwerpunkte «Kinder und Jugendliche» oder «Klima und Umwelt».
- Die Idee ist öffentlich zugänglich und hat einen direkten Bezug zum Quartier.
- Aus der Idee resultiert kein Gewinn.
- Die Idee kann von den Ideengeber*innen selbständig umgesetzt werden.
- Die Idee lässt sich bis spätestens Ende 2022 realisieren. Ausnahmen sind mit der Stadtentwicklung Zürich abzusprechen.
- Ideen, welche ausschliesslich Individualinteressen dienen sind explizit ausgeschlossen.
- Der Beitrag der Stadt Zürich zur Realisierung der Idee beträgt mindestens 1'000 Franken und maximal 9'999 Franken.
- Die geltenden gesetzlichen Vorschriften (z.B. bezüglich Sozialversicherungen, Quellensteuer, Mehrwertsteuer, Ausländerrecht, Datenschutz, Veranstaltungsbewilligung) werden bei der Planung und Realisierung der Idee eingehalten.
III. Ablauf des Projekts
(1) Einreichung der Projektgesuche
Die Teilnehmenden reichen ihre Idee über https://mitwirken.stadt-zuerich.ch/ oder www.stadtidee.ch ein. Bei der Eingabe sind die Nutzungsbedingungen der Plattform einzuhalten. Eingabefrist ist der 4. September 2021. Die Stadt Zürich prüft die eingegebenen Ideen bis zum 24. Oktober.
(2) Teilnahme und Ausschluss von der Abstimmung
Sind alle Anforderungen an die Idee (siehe Abschnitt II) kumulativ erfüllt, gibt sie die Ideen zur Abstimmung auf der Plattform frei.
Die Stadt Zürich trifft den Entscheid für die Zulassung von Ideen zur Abstimmung allein und abschliessend. Sie bemüht sich darum, eine Ablehnung oder einen Ausschluss zu begründen, ist aber nicht verpflichtet dazu (vgl. Abschnitt IV, Abs. 7 der vorliegenden Teilnahmebedingungen).
Die Stadt Zürich kann Ideen von der Teilnahme am Abstimmung ausschliessen, wenn sie die oben genannten Teilnahmebedingungen nicht erfüllen, Nachteile für die Stadt Zürich oder Dritte haben können, moralisch nicht vertretbar, gesetzlich unzulässig, offensichtlich unausgereift sind, ein unrealistisches Budget oder einen unrealistischen Umsetzungsplan aufweisen. Dieser Ausschlusskatalog ist nicht abschliessend.
Wird die Verletzung der Teilnahmebedingungen der Stadt Zürich erst nach der Abstimmung bekannt, sind die Teilnehmenden auf Verlangen der Stadt Zürich verpflichtet, den Beitrag zurück zu erstatten und die Projektumsetzung zu unterlassen.
(3) Ermittlung Gewinnerideen
Die Gewinnerideen werden über ein öffentliches Voting auf der Plattform mitwirken.stadt-zuerich.ch pro Stadtteil ermittelt. Die Ideen mit den meisten Stimmen werden umgesetzt, bis der Betrag von CHF 135'000 für Zürich Nord (Kreise 11, 12), von CHF 121'000 für Zürich Ost (Kreise 1, 6, 7, 8), von CHF 143'000 für Zürich Süd (Kreise 2, 3, 4) und von CHF 141'000 für Zürich West (5, 9, 10) erreicht ist. Allfällige Restbeträge verfallen.
(4) Beitragsverwendung und -auszahlung
Die Auszahlungen sind zweckgebundene Projektbeiträge und nicht übertragbar. Sie müssen für die Realisierung der eingereichten Ideen eingesetzt werden. Die Gewinner*innen sind verpflichtet, die eingereichten Projekte bis spätestens Ende 2022 zu realisieren. Können die Projekte nicht bis Ende 2022 umgesetzt werden, ist die Stadtentwicklung zu informieren. Die Stadtentwicklung kann in diesem Fall den Projektbeitrag zurückfordern.
Für die Auszahlung und Verwendung der Projektbeiträge der Gewinner*innen vereinbart die Stadt Zürich die Modalitäten mit diesen. Die Stadt behält sich das Recht vor, die Auszahlung von Beiträgen auf unbestimmte Zeit zu verschieben oder endgültig und im ganzen Umfang einzustellen, falls sich während oder nach dem Prozess die Ausgangslage oder die Rahmenbedingungen der Projektgesuche (z.B. Gesetzesänderung verhindert Realisierung, Projekt erweist sich als nicht umsetzbar) oder Teilnehmenden (z.B. Versterben eines Projektinitianten) ändern oder falls Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen verletzt werden.
(5) Berichterstattung über Projekt und Projektrealisierung
Nach Abschluss des Projekts ist der Stadtentwicklung unaufgefordert ein Schlussbericht inkl. einer Schlussabrechnung zuzustellen. Der Schlussbericht nimmt Bezug auf die eingereichte Idee und umfasst neben einem kurzen Text mindestens 1 Foto. Die Schlussabrechnung nimmt Bezug auf das eingereichte Budget. Ansonsten bestehen keine formalen Vorgaben.
IV. Allgemeine Bedingungen
(1) Veranstalterin
Stadt Zürich, Stadtentwicklung, www.stadt-zuerich.ch/stadtentwicklung
(2) Medien und Kommunikation
Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass die Stadt Zürich die von ihnen eingebrachten Ideen medial verwertet, insbesondere in Medien und Social Media veröffentlicht.
Die Gewinnenden sind zudem damit einverstanden, dass sie als solche in den Social Media und anderen elektronischen oder gedruckten Kommunikationsmitteln erwähnt werden. Sie erklären sich zudem damit einverstanden, dass die Realisierung ihres Projekts von der Stadt Zürich kommunikativ begleitet wird.
(3) Geltung der Teilnahmebedingungen _
Die Teilnehmenden akzeptieren durch ihre Teilnahme die vorliegenden Teilnahmebedingungen, sowie die Nutzungsbedingungen der Plattform.
(4) Datenschutz
Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Plattform mitwirken.stadt-zuerich.ch.
(5) Vorzeitige Beendigung
Die Stadt Zürich behält sich das Recht vor, das Projekt jederzeit vorzeitig zu beenden, wenn die ordnungsgemässe Durchführung aus technischen, rechtlichen oder anderweitigen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann.
(6) Haftungsbeschränkung
Soweit gesetzlich zulässig, ist jegliche Haftung der Stadt Zürich ausgeschlossen.
(7) Korrespondenz und Rechtsweg
Über das Projekt wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Datum: Zürich, den 8. Juli 2021.