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Kulturinstitutionen & Klimaschutz
Ziele und Herausforderungen an der Schnittstelle Kultur und Klimaschutz
About this process
Ausgangslage
Die Stadt Zürich hat sich das Ziel gesetzt, bis 2040 Netto-Null in den direkten Emissionen und eine Senkung der indirekten Emissionen um 30% pro Person gegenüber 1990 zu erreichen. Im Kulturleitbild 2024–2027 hat die Stadt Zürich erstmals die Zielsetzung definiert, dass die Kulturförderung einen Beitrag zum Erreichen des städtischen Klimaziels leisten soll.
Der Fokus liegt dabei auf den subventionierten Kulturinstitutionen. Gemäss Kulturleitbild 2024–2027 sollen zwei Massnahmen umgesetzt werden: Zum einen sollen die geförderten Kulturinstitutionen dabei unterstützt werden, besser zu verstehen, wo ihre Hebel liegen und welche Massnahmen sie ergreifen können, um Emissionen zu senken (Massnahme «Förderung der Situationsanalyse und Wissenstransfer»). Zum anderen soll die Förderung künftig an bestimmte Auflagen oder Kriterien gebunden werden (Massnahme «Festlegung von Förderkriterien und Anforderungen»), (vgl. Kulturleitbild 2024–2027, S.44f).
Um die Massnahme «Förderung der Situationsanalyse und Wissenstransfer» umzusetzen, sieht die Stadt Zürich zwei Unterstützungsangebote für subventionierte Kulturinstitutionen vor:
«Klimabilanzierungen für Kulturinstitutionen»: Das Unterstützungsangebot läuft von Dezember 2024 bis September 2025. Mit Hilfe von Klimabilanzierungen und einer Erhebung von Kennzahlen (Daten, Informationen) soll ersichtlich werden, wieviel Treibhausgasemissionen (THGE) durch den Kulturbereich verursacht werden, welche THGE vorrangig reduziert werden sollten und wer hierfür jeweils die Verantwortung trägt.
«Beratungsangebote für Kulturinstitutionen» : Das Unterstützungsangebot läuft von Juni 2025 bis voraussichtlich Frühjahr 2027. Die Beratungsangebote sind für subventionierte Kulturinstitutionen der Stadt Zürich kostenlos und sollen ihnen dabei zu helfen, Massnahmenpläne zur Reduktion von THGE zu erstellen.
Informationen zum weiteren Vorgehen:
Ab 2028 möchte die Stadt für alle subventionierten Kulturinstitutionen das Vorliegen von Massnahmenplänen zur Reduktion von THGE verbindlich machen. Die «Klimabilanzierungen für Kulturinstitutionen» und die «Beratungsangebote für Kulturinstitutionen» sind dazu da, die Kulturinstitutionen hierauf vorzubereiten.
Planung:

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